Logopädie

Fachlehrpersonen

Hagenwil Karin Bäbler 071 411 83 82
Hemmerswil  Laura Baum / Nadja Todorovic 071 411 14 00 / 071 411 14 18
Kirchstrasse Daniel Kullmer 071 410 23 03
Mühlebach Karin Bäbler 071 411 83 82 
Nordstrasse  Céline Hungerbühler / Daniel Kullmer 071 411 59 26 / 071 410 23 03
Oberaach Monica Keller 071 410 19 52
Oberfeld Daniel Kullmer 071 410 23 03
Sommeri Monica Keller 071 410 19 52
Sonnenberg Nadja Todorovic 071 411 14 18

Zu den Aufgabenbereichen der logopädischen Therapie zählen:

  • Beratung
  • Abklärung
  • Therapie

Bei Beeinträchtigung der gesprochenen, geschriebenen Sprache und der Stimme.

Beratung

Die Beratung ist eine erste unverbindliche Kontaktmöglichkeit der Eltern mit der Logopädin / dem Logopäden.

Abklärung

Eine gezielte logopädische Abklärung wird dann notwendig, wenn folgendes beobachtet werden kann:

  • auffälliges Kommunikationsverhalten
  • ab dem 2. Lebensjahr: Das Ausbleiben von ersten Wörtern
  • ab dem 3.-4. Lebensjahr: Unverständliche Lautäusserungen, nur einzeln und wenige Wörter, auffälliger Redefluss
  • ab dem 5.-6. Lebensjahr: Deutliche von der Norm abweichende Sprache in der Laut- und Satzbildung, Stottern
  • ab dem Schulalter: Störungen beim Erlernen von Lesen und Schreiben

Die logopädische Abklärung erfasst sprachliche Bereiche wie:

  • Aussprache
  • Sprachverständnis
  • Schreiben und Lesen
  • Satzbau
  • Stimme
  • Kommunikationsverhalten
  • Wortschatz, Wortfindung
  • Redefluss (Stottern)

Sowie auch nichtsprachliche Bereiche, wie:

  • Wahrnehmung (Spüren, Sehen, Hören)
  • soziales und emotionales Verhalten
  • Motorik
  • Spielentwicklung

 

Therapie

Die logopädische Therapie richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des Kindes. Die Form, Gestaltung, Intensität und Dauer der Therapie wird bei jedem Kind individuell angepasst.

Ziel

Das Ziel der logopädischen Therapie ist eine verbesserte Kommunikationsfähigkeit des sprachauffälligen Kindes.

Anmeldung

Die Eltern oder die Lehrkraft melden das Kind zur Abklärung an. Die Logopädin stellt bei der Behörde Antrag.

Kosten

Die Kosten für die Beratung, Abklärung und eine allfällige logopädische Therapie werden von der öffentlichen Hand (Schulgemeinde und Kanton) übernommen.

Kontakt

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schulverwaltung.