
Logopädie
Fachlehrpersonen
Hagenwil | Karin Bäbler | 071 411 83 82 |
Hemmerswil | Laura Baum / Nadja Todorovic | 071 411 14 00 / 071 411 14 18 |
Kirchstrasse | Daniel Kullmer | 071 410 23 03 |
Mühlebach | Karin Bäbler | 071 411 83 82 |
Nordstrasse | Céline Hungerbühler / Daniel Kullmer | 071 411 59 26 / 071 410 23 03 |
Oberaach | Monica Keller | 071 410 19 52 |
Oberfeld | Daniel Kullmer | 071 410 23 03 |
Sommeri | Monica Keller | 071 410 19 52 |
Sonnenberg | Nadja Todorovic | 071 411 14 18 |
Zu den Aufgabenbereichen der logopädischen Therapie zählen:
- Beratung
- Abklärung
- Therapie
Bei Beeinträchtigung der gesprochenen, geschriebenen Sprache und der Stimme.
Beratung
Die Beratung ist eine erste unverbindliche Kontaktmöglichkeit der Eltern mit der Logopädin / dem Logopäden.
Abklärung
Eine gezielte logopädische Abklärung wird dann notwendig, wenn folgendes beobachtet werden kann:
- auffälliges Kommunikationsverhalten
- ab dem 2. Lebensjahr: Das Ausbleiben von ersten Wörtern
- ab dem 3.-4. Lebensjahr: Unverständliche Lautäusserungen, nur einzeln und wenige Wörter, auffälliger Redefluss
- ab dem 5.-6. Lebensjahr: Deutliche von der Norm abweichende Sprache in der Laut- und Satzbildung, Stottern
- ab dem Schulalter: Störungen beim Erlernen von Lesen und Schreiben
Die logopädische Abklärung erfasst sprachliche Bereiche wie:
- Aussprache
- Sprachverständnis
- Schreiben und Lesen
- Satzbau
- Stimme
- Kommunikationsverhalten
- Wortschatz, Wortfindung
- Redefluss (Stottern)
Sowie auch nichtsprachliche Bereiche, wie:
- Wahrnehmung (Spüren, Sehen, Hören)
- soziales und emotionales Verhalten
- Motorik
- Spielentwicklung
Therapie
Die logopädische Therapie richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des Kindes. Die Form, Gestaltung, Intensität und Dauer der Therapie wird bei jedem Kind individuell angepasst.
Ziel
Das Ziel der logopädischen Therapie ist eine verbesserte Kommunikationsfähigkeit des sprachauffälligen Kindes.
Anmeldung
Die Eltern oder die Lehrkraft melden das Kind zur Abklärung an. Die Logopädin stellt bei der Behörde Antrag.
Kosten
Die Kosten für die Beratung, Abklärung und eine allfällige logopädische Therapie werden von der öffentlichen Hand (Schulgemeinde und Kanton) übernommen.
Kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schulverwaltung.