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05.08.2020

Keine Maskenpflicht in Thurgauer Schulzimmern

Das neue Schuljahr kann ohne zusätzliche Einschränkung beginnen. Für die Einhaltung der Quarantäne sind die Eltern zuständig.


Bildquelle: moll-funktion.com

Bericht: Thurgauerzeitung online, 05.08.2020 / Larissa Flammer

Der Kanton Thurgau verzichtet zurzeit auf eine Maskenpflicht an der Volksschule. Dies teilte die Taskforce am Dienstag den Schulen mit. Im Newsletter heisst es aber: «Es ist nicht auszuschliessen, dass zu einem späteren Zeitpunkt bei entsprechender Veränderung der Lage eine Maskenpflicht angeordnet werden muss.» Für diesen Fall hat der Kanton 370000 Hygienemasken für die Schulen an Lager, die er bei Bedarf innerhalb weniger Tage zu einem Preis von 20 Rappen pro Stück den Schulgemeinden abgeben kann.

Die Schulen müssen jedoch weiterhin Hygienemassnahmen durchsetzen. Unter Erwachsenen und zwischen Erwachsenen und Schülern müssen unter anderem die Abstandsregeln eingehalten werden, wenn dies den ordentlichen Schulbetrieb im Vollbetrieb nicht unverhältnismässig erschwert.

Kein Fernunterricht für Schüler in Quarantäne

Schulen und Lehrpersonen sind nicht verantwortlich, dass Schüler nach den Ferien in einem Risikoland die Quarantänepflicht einhalten. Im Newsletter des Amtes heisst es: «Lehrpersonen sollen auch nicht aktiv erfragen, wo sich Schülerinnen und Schüler während der Ferien aufgehalten haben.» Erhalten sie dennoch Kenntnis von Aufenthalten in Risikoländern, sollen sie das Gespräch mit den Eltern suchen und sie auf das korrekte Verhalten hinweisen.

Einem Musterbrief, den das kantonale Amt den Lehrern zur Verfügung stellt, ist zu entnehmen, dass Kinder während einer Quarantäne keinen Fernunterricht erhalten. Die Schule stelle jedoch Lernmaterial zur Verfügung und korrigiere Aufgaben.

Schulreisen und Lager können stattfinden

Während der ersten beiden Schulwochen ist auf Startveranstaltungen (in geschlossenen Räumen) und Sporttage mit mehreren Klassen zu verzichten. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehe Klarheit, ob sich allenfalls Schülerinnen und Schüler in der Ferienzeit angesteckt haben.

Elternabende können unter Einhaltung der Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können gemäss der Mitteilung des Amts für Volksschule auch Eltern ihre Kinder am ersten Schultag begleiten. Erste Priorität hat dabei der Abstand, zweite Priorität Hygienemasken und dritte Priorität die Erfassung von Kontaktdaten.

Auch Schulreisen und Lager können stattfinden. Mit Eltern, die ihr Kind nicht an einem Schullager teilnehmen lassen wollen, sollen die Schulgemeinden jedoch pragmatische Lösungen suchen.