Vorschulische Sprachförderung
Sprache verbindet Menschen und ist eine wichtige Grundlage für die schulische und berufliche Entwicklung eines Menschen. Mit der Einführung des selektiven Obligatoriums für eine vorschulische Sprachförderung soll die Chancengleichheit erhöht werden. Alle Erziehungsberechtigten werden 1½ Jahre vor dem Kindergarteneintritt ihres Kindes schriftlich eingeladen eine Sprachstanderhebung auszufüllen. Der Besuch eines Angebots erfolgt während eines Jahres vor dem Kindergarteneintritt und umfasst 4 bis 6 Stunden pro Woche.